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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Kreis Wesel e.V. findest du hier .

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Teilnahmebedingungen

Veranstalter

Soweit nichts anderes angegeben wurde ist der Veranstalter die DLRG Bezirk Kreis Wesel e.V.

Anmeldung

  • Anmeldungen sind grundsätzlich nur, wie in der Ausschreibung beschrieben möglich. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
  • Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Wenn sie nicht durch einen Erziehungsberechtigten angemeldet wurden, haben minderjährige Teilnehmer eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern zum Lehrgang- oder Veranstaltungsbeginn vorzulegen.

 

Teilnahmevoraussetzungen

Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und spätestens zu Beginn des Lehrgang/der Veranstaltung unaufgefordert dem Veranstaltungsleiter nachzuweisen. Erfüllt der Teilnehmer nicht die Teilnahmevoraussetzungen, kann er nicht am Lehrgang teilnehmen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.

Zahlung

Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung und vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto der DLRG Bezirk Kreis Wesel e.V. zu überweisen, wenn dieses nicht anders in der Ausschreibung angegeben ist.

Zusage/Absage von Lehrgangs-, bzw. Seminarplätzen

  1. Mitglieder der DLRG Bezirk Kreis Wesel e.V. und den dazugehörigen Ortsgruppen werden bei der Platzvergabe grundsätzlich bevorzugt behandelt.
  2. Die Vergabe der Plätze erfolgt unter Berücksichtigung von Punkt 1 in der Reihenfolge des Eingangs.

 

Rücktrittsbedingungen

Eine Abmeldung kann bis zum Anmeldeschluss erfolgen. Anschließend ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Bei fristgerechter Abmeldung werden die gezahlten Gebühren (soweit nicht schon Gebühren an Dritte abgeführt wurden oder Materialien beschafft wurden) erstattet.

Eine Nichtteilnahme oder teilweise nicht Inanspruchnahme berechtigt nicht zu Ermäßigung oder Erstattung der Gebühren.

Lehrgangsabsage

Die Veranstalter behalten sich vor Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

Reisekosten

Alle anfallen Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

Schlussbestimmungen

Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der DLRG Bezirk Kreis Wesel e.V.

In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Seminarbedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung.

 

 

Organisatorische Hinweise

Lehrgangsbeginn und Veranstaltungsort

Es wird empfohlen am ersten Lehrgangstag etwas früher (ca. 15-20 Minuten) als zur angegebenen Uhrzeit am Lehrgangsort zu erscheinen, um ggf. weitere organisatorische Fragen zu klären, sodass der Lehrgang dann pünktlich beginnen kann.

 Unterbringung/Verpflegung

Im Teilnehmerbeitrag sind enthalten:

 

·         Seminar-/Lehrgangsteilnahme

·         Eventuelle lehrgangsbegleitende Unterlagen, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass diese erworben werden müssen

·         Verpflegung (Nur, wenn in der Lehrgangsausschreibung explizit angegeben; Hinweise in der Ausschreibung beachten)

·         Teilnehmerbescheinigung

·         ggf. ATN-Urkunde / Abzeichen

Bei Lehrgängen mit Übernachtungen sind Hygieneartikel grundsätzlich durch den Teilnehmer mitzubringen.

Bescheinigung der Teilnahme

Jeder Teilnehmer erhält für die Teilnahme am gesamten Lehrgang eine Teilnahmebescheinigung und/oder ATN-Urkunde.

Im Falle eines Fehlens oder Nichtbestehens bei Teilen des Lehrganges kann der Lehrgangsleiter nach Prüfung die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung/ATN-Urkunde verwehren. Die gezahlte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

Fotofreigabe

Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Fotografen, noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.

Die DLRG behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüberhinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und § 23 KunstUrhG notwendig ist.

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